Fort- und Weiterbildungen
Weiterbildung – für den gehobenen Dienst für Gesundhei ts- und Krankenpflege gemäß § 64 GuKG
(BGBl. I Nr. 108/1997) und
GuK-WV (BGBl. II Nr. 453/2006)
Weiterbildung – für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und Pflegeassistenzberufen gemäß § 64 § 104a GuKG
Hautpflege in seinen verschiedenen Facetten und Nuancen gehört seit Anbeginn zu unserem Pflegeberuf. Es gibt sicher wenig Tätigkeiten die wir öfters Ausführen im beruflichen Alltag. Allerdings, gibt es auch wenig Themen in der Pflege, wo sinnvolle Intervention und rein rituell bedingtes Handeln so nah beieinander liegen.
Menschen erleben in ihrem Leben belastende Ereignisse die ihre Spuren hinterlassen. Ein Trauma wird es dann, wenn das Gefühl entsteht, eine überwältigende Situation mit den persönlich vorhandenen Ressourcen nicht bewältigen zu können.
Die Atmung nimmt eine Sonderstellung unter den sonst willentlich kaum beeinflussbaren Körpervorgängen ein: Einerseits läuft sie unbewusst und automatisch ab, andererseits ist sie bewusst und willentlich beeinflussbar. Sie können über die Atmung schnell auf das seelische Befinden einwirken. In der Arbeit mit dem Atem können bei Menschen mit Demenz in allen Stadien gute Erfolge erzielt werden.
Seminarreihe: Zeitgemäße Wundversorgung (Teil 1)
Nur wer Menschen mit einer akuten oder chronischen Wunde in ihrer Gesamtheit erfasst, sprich systemische und lokale Störfaktoren erkennt, kann die Lebensqualität und die Wundheilung positiv beeinflussen.
Die Gesundheitsberufe dürfen in Österreich nur im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte ausgeübt werden. Daraus ergeben sich auch zahlreiche berufsrechtliche Pflichten. Welche Pflichten es gibt und wie weit diese gehen, wird in diesem Seminar vermittelt.